© Fachstelle NÖ
Mag.a Sabrina Schmied
14.7.2026
Fachstelle NÖ

Nikotinbeutel (Velo und Co.) – nicht mehr wegzudenken?

Unser Update 2026!

Tabakfreie Nikotinbeutel, auch „Pouches“, „white Snus“ oder „Nicobags“ genannt, sind weiterhin ein großer Trend. Sie sind unter verschiedenen Markennamen wie „Skruf“, „Velo“ oder „Faro“ erhältlich und stehen nun seit 2026 unter dem österreichischen Tabakmonopol, wodurch sie fortan besteuert werden. Unterschiedliche Geschmacksrichtungen und ansprechende Verpackungen machen den Konsum dieser Produkte für Jugendliche äußerst verlockend. Eltern und Pädagog*innen stehen diesem Trend weiterhin zurecht besorgt gegenüber. Die Aufnahme ins Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) ist bislang nicht geglückt. Welche Folgen haben nun die diversen Gesetzesänderungen sowie die anstehende mögliche Änderung?

Was sind Nikotinbeutel?

Nikotinbeutel (Pouches) sind kleine Beutel, die hauptsächlich aus Nikotin, Pflanzenfasern und Aromen bestehen. Sie werden in der Mundhöhle meist unter die Oberlippe geklemmt und dort für die Dauer von mindestens 10 Minuten bis hin zu einer Stunde belassen. Auf diesem Weg wird das Nikotin über die Mundschleimhaut vom Körper aufgenommen. Nikotinbeutel unterscheiden sich vom schwedischen „Snus“, das herkömmlichen Tabak enthält. Die Anwendung ist jedoch ident. Nachdem Nikotinbeutel tabakfrei sind, werden sie gerne als „gesünderes“ Produkt vermarktet.

Pouches gibt es in unterschiedlichen Stärken, die Angaben sind oftmals unklar definiert oder fehlen ganz. Manche Beutel weisen gar einen 4-fach höheren Nikotingehalt auf im Vergleich zur herkömmlichen Zigarette. Hinzu kommt, dass in etwa die Hälfte des Nikotins vom Körper aufgenommen werden kann – bei der Zigarette sind es „nur“ rund 10%. Die Dauer des Verbleibs im Mund ist ebenso ausschlaggebend für den Nikotinspiegel im Körper1. Im Allgemeinen nimmt man beim Konsum von Pouches deutlich mehr Nikotin im Körper auf als beim Rauchen einer Zigarette.

Sind Nikotinbeutel unbedenklich?

Nikotinbeutel enthalten also, wie der Name schon sagt, Nikotin, welches sehr schnell psychisch wie physisch abhängig machen kann. Es schwächt unter anderem die Immunabwehr und kann das Risiko für Diabetes-Typ-2 erhöhen. Generell gesprochen ist Nikotin ein Nervengift und gefährlich für die Gesundheit.

Das Besondere an Nikotin ist sein „bivalentes Wirkspektrum“: Es wirkt somit auf zwei Weisen. Das bedeutet, dass die Wirkung einerseits anregend, andererseits entspannend sein kann. Die Wirkung hängt von der Dosis, auch der körperlichen Verfassung und der Ausgangsstimmung der Konsument*innen ab2. Geringe Mengen erhöhen Blutdruck und Herzfrequenz, wodurch die Wachheit und die Aufmerksamkeit steigen. Die Leistungssteigerung ist vielleicht gewollt, doch durch die Verengung der Blutgefäße wird der Blutdruck erhöht und die Thrombose-Gefahr steigt. Generell wirkt Nikotin auf das sogenannte „Brechzentrum“ im Gehirn und kann Übelkeit und Erbrechen hervorrufen2.

Nachdem die Nikotindosis von Nikotinbeuteln teilweise um ein Vielfaches höher ist als in herkömmlichen Zigaretten, besteht bei Konsument*innen schneller die Gefahr der Überdosierung. Diese äußert sich in Kreislaufproblemen und Übelkeit, bis hin zu starkem Erbrechen. Sie kann auch Atemnot und epileptische Anfälle hervorrufen. Besonders beim Erstkonsum bzw. bei unerfahrenen Konsument*innen, sowohl bei Jugendlichen als auch Erwachsenen, kann es schnell zu Überdosierung und Nikotinvergiftung kommen.
In den Projekten der Fachstelle für Prävention NÖ haben wir erfahren, dass Jugendliche diese Konsequenzen teilweise sogar bewusst in Kauf nehmen. Der Reiz der unbekannten Wirkung sowie der Wunsch, Mut zu beweisen, ist bei Jugendlichen größer als die Angst vor negativen Konsequenzen. Doch gerade für das heranwachsende Gehirn ist Nikotin besonders schädlich, da es die Reifung gewisser Hirnareale beeinträchtigen kann2.

Noch fehlen unabhängige Studien zu weiteren (langfristigen) Auswirkungen des „Nicobag“-Konsums. Neben der Gefahr der Abhängigkeit berichten Konsument*innen schon nach kurzer Verwendungsdauer von Problemen mit Zähnen und Zahnfleisch.

Nikotinbeutel sind keineswegs ungefährlich, können schnell abhängig machen und gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen!

Was sagt das Gesetz?

Nikotinbeutel enthalten keinen Tabak oder Liquids wie bei elektronischen Dampfprodukten. Deshalb fallen sie derzeit nicht unter das Tabak- und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetz4 (TNRSG). Aus Sicht der Suchtprävention ist eine Aufnahme von Nikotinbeuteln in das TNRSG jedoch dringend zu empfehlen. Dadurch könnten bundesweit diverse Regulierungen greifen, wie beispielsweise bezüglich Bewerbung, Höchstmengen an Nikotin oder Bekanntgabe aller Inhaltsstoffe. Ein möglicher neuer Gesetzesentwurf dazu existiert bereits, dieser wird aktuell geprüft.

Vorerst sind und bleiben Nikotinbeutel in Österreich unzureichend reguliert!

Einige Änderungen gab es 2026 trotzdem. Was hat sich also getan?

Der Jugendschutz gilt weiterhin

Im NÖ Jugendgesetz5 werden konkret . Die Substanz Nikotin wird aber nicht spezifisch angeführt. Somit sind Nikotinbeutel auch im NÖ Jugendgesetz nicht explizit geregelt, sie werden aber vom §18 Abs. 4 NÖ Jugendgesetz mitumfasst:

Junge Menschen dürfen „Drogen und andere Stoffe, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Süchtigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen und nicht unter das Suchtmittelgesetz (…) fallen, nicht besitzen, verwenden oder zu sich nehmen. (…)“

Dieser Absatz richtet sich an die Jugendlichen selbst, sie sind entsprechend strafbar. Aber auch Erwachsene begehen eine Verwaltungsübertretung, wenn sie Jugendlichen den Besitz oder Konsum solcher Drogen und Stoffe ermöglichen. Demnach dürfen Nikotinbeutel auch nicht an Jugendliche verkauft werden.

Änderungen bei Verkauf und Besteuerung

Seit dem Frühjahr 2026 sind Nikotinbeutel im Tabakmonopol verankert. Damit dürfen sie ausschließlich über Trafiken oder andere lizenzierte Abgabestellen verkauft werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, sowohl die Produktsicherheit als auch eine kontrollierte Abgabe zu gewährleisten.

Neu ist zudem, dass Nikotinbeutel nun auch dem Tabaksteuergesetz unterliegen – wenn auch mit einer geringeren Besteuerung als herkömmliche Zigaretten.
Durch die Umstellung des Zulassungsverfahrens auf ein vereinfachtes Meldeverfahren gelangen neue Nikotinprodukte außerdem deutlich schneller auf den Markt.

Was aus suchtpräventiver Sicht (weiterhin) fehlt

  • Angemessene Besteuerung: Die Produkte sollten steuerlich gleich besteuert werden wie andere Nikotinwaren, um Fehlanreize zu vermeiden.
  • Strengere Aromaregulierung: Verführerische Geschmacksrichtungen sollten (wie bei herkömmlichen Zigaretten) stärker eingeschränkt oder gänzlich verboten werden, da sie besonders für Jugendliche attraktiv sind.
  • Regulierung des pH-Werts: Der pH-Wert beeinflusst die Nikotinaufnahme maßgeblich und sollte daher klar geregelt werden.
  • Strengere Werbebeschränkungen: Gewisse Werbestrategien (z.B. Bewerbung als Lifestyle-Produkt, buntes, jugendliches Design, Gratisvergabe) sollten deutlich limitiert werden, um die Attraktivität der Produkte zu reduzieren.
  • Konsequente Abgabekontrollen: Die Einhaltung von Abgabebestimmungen muss konsequent überwacht werden, um den Jugendschutz zu gewährleisten.
  • Warnhinweise und Hilfsangebote: Wie bei Zigarettenpackungen sollten auch auf Nikotinbeuteln Warnhinweise sowie die Nummer des Rauchfrei Telefons angebracht werden, das Beratung zu allen Nikotinprodukten bietet.

Was können also Eltern und Pädagog*innen tun?

Um mit Kindern und Jugendlichen für ein spezielles Thema wie Nikotinbeutel eine gute Gesprächsbasis zu haben, macht es Sinn, vorab Informationen dazu einzuholen.

Thematisieren Sie Nikotinkonsum, egal welche Form(en) davon, mit Ihrem Kind bzw. Ihren Schüler*innen! Seien Sie im Gespräch dabei offen, sachlich und wertschätzend. Nehmen Sie Meinungen und Sorgen der Jugendlichen stets ernst. Es bestärkt das Vertrauen Ihres Kindes bzw. Ihrer Schüler*innen, sich mit allerlei Themen, die sie beschäftigen, an Sie zu wenden. Auch wenn Sie selbst rauchen, haben Sie einen Einfluss auf das Nichtrauchen Ihres Kindes. , bewirkt hier mehr, als es nicht zu thematisieren.

Es ist wichtig, eine klare Haltung gegen den Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten aller Art einzunehmen! Sprechen Sie mit Ihrem Kind bzw. mit Ihren Schüler*innen über die Gründe, warum Jugendliche Nikotinbeutel oder andere Nikotinprodukte konsumieren. Welche zugrunde liegenden Bedürfnisse könnten hinter dem Konsum stehen? Gibt es andere Wege, um diese Bedürfnisse zu stillen? Rauchen Sie selbst, thematisieren Sie offen (Ihre) Gründe und mögliche Schwierigkeiten. Damit machen Sie sich glaubwürdig und als Person spürbar.

Um Pouches und weitere Formen des Nikotinkonsums in Schulen zu behandeln, bieten wir das Projekt „Prävention von Alkohol- und Nikotinkonsum“ an, welches neben einer Fortbildung für Pädagog*innen auch Workshops für Jugendliche und einen Elterninformationsabend umfasst. Zusätzlich kann mit unserem projektunabhängigen Arbeitsmaterial „Tabak und Nikotin“ das Thema auf unterschiedliche Weise im Unterricht aufgegriffen werden.

Viele wertvolle Tipps zur Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen rund um das Thema Rauchen gibt es auch in unserer Broschüre „.

Weitere Informationen zu Nikotinbeuteln sowie anderen (rauchfreien) Tabak- bzw. Nikotinprodukten finden Sie unter: www.check-yourself.at .
Auch das Rauchfrei Telefon gibt allerhand Infos zu Produkten und hilft beim Ausstieg, auch per App!

Interessante und zusammengefasste Fakten bietet das Positionspapier „Tabak und Nikotin“ der österreichischen Fachstellen für Suchtprävention, welches die gemeinsame fachliche Einschätzung aller neun österreichischen Fachstellen zu diesem Thema wiedergibt3.

Quellen:

1Bundesinstitut für Risikobewertung. (2021). Gesundheitliche Bewertung von Nikotinbeuteln (Nikotinpouches): Stellungnahme Nr. 023/2022 des BfR vom 07. Oktober 2022. Zugriff am 07.01.2025: https://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-von-nikotinbeuteln-nikotinpouches.pdf

2Deutsches Krebsforschungszentrum. (2015). Gesundheitsrisiko Nikotin.
Zugriff am 01.07.2025: https://www.dkfz.de/fileadmin/user_upload/Krebspraevention/Download/pdf/FzR/FzR_2015_Gesundheitsrisiko-Nikotin.pdf

3Österreichische ARGE Suchtvorbeugung (2022): Tabak und Nikotin. Positionspapier der österreichischen Fachstellen für Suchtprävention.
Zugriff am 01.07.2025: https://www.suchtvorbeugung.net/downloads/ARGE_Positionspapier_Tabak.pdf

4Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). (2021, 11. Oktober). Gesamte Rechtsvorschrift für Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz, Fassung vom 01.07.2025. RIS. Zugriff am 01.07.2025: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010907

5Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). (2021, 18. November). Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für NÖ Jugendgesetz, Fassung vom 01.07.2025. RIS. Zugriff am 01.07.2025: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000556

Linzer Straße 17/1

A-3100 St. Pölten

+43/2742/31 440

office@fachstelle.at