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Hal­tung und Handlungsschritte
Wenn Bil­dungs­ein­rich­tun­gen Sexua­li­tät zum The­ma machen, set­zen sie ein deut­li­ches Zei­chen, dass Kin­der und Jugend­li­che sich mit ihren Fra­gen und Anlie­gen an erwach­se­ne Ver­trau­ens­per­so­nen wen­den kön­nen. Wenn es öffent­lich gemach­te Regeln gibt, die sich ganz deut­lich gegen Grenz­ver­let­zun­gen und Über­grif­fe aus­spre­chen, ist das eine kla­re Hal­tung einer Insti­tu­ti­on, die für alle sicht­bar ist. Es zeigt sich, dass Kin­der und Jugend­li­che, die sexu­el­le Gewalt erfah­ren haben, sich eher an Pädagog*innen wen­den und somit Ansprech­per­so­nen suchen, die sich dem The­ma anneh­men und damit beschäftigen.

Fol­gen­de mög­li­che Hand­lungs­schrit­te emp­feh­len Expert*innen, wenn das Kind oder der/die Jugend­li­che von (sexu­el­ler) Gewalt berich­tet bzw. wenn ein Ver­dacht vor­liegt (Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bil­dung, 2016; Dirks u. a., 2012; Ver­ein Selbst­laut, 2014; Wölfl & Culen, 2014):

Ruhe bewah­ren & Unter­stüt­zung suchen
Tau­schen Sie sich mit Ihren Kolleg*innen aus und/oder spre­chen Sie mit ande­ren Ver­trau­ens­per­so­nen über Ihren Ver­dacht, Ihre Zwei­fel, Unsi­cher­hei­ten und Ängs­te. Infor­mie­ren Sie sich bzgl. der Mel­de­pflicht. Holen Sie schließ­lich Unter­stüt­zung und Bera­tung durch Expert*innen ein: Das hilft Ihnen dabei, Ihre eige­ne Rol­le wiederzufinden.

Doku­men­tie­ren
Notie­ren Sie die Aus­sa­gen des Kindes/Jugendlichen wört­lich. Beschrei­ben Sie dabei die Situa­ti­on und den Zusam­men­hang, in dem die Äuße­run­gen getä­tigt wur­den. Doku­men­tie­ren Sie auch ande­re Hin­wei­se und Beob­ach­tun­gen (Auf­fäl­lig­kei­ten, Ver­hal­tens­wei­sen) und wel­che Per­so­nen Sie wann infor­miert haben sowie wel­che Schrit­te Sie ein­ge­lei­tet haben. Sie blei­ben dabei Ver­trau­ens­per­son des Kindes/Jugendlichen.

Kon­takt inten­si­vie­ren und Gesprächs­an­ge­bo­te machen
Ver­su­chen Sie eine posi­ti­ve Ver­trau­ens­be­zie­hung her­zu­stel­len und signa­li­sie­ren Sie stets Gesprächsbereitschaft.

Loben, Trös­ten, Ori­en­tie­rung geben
Ver­mit­teln Sie durch Ihre Wor­te und Ihr Ver­hal­ten, dass Sie auf seiner/ihrer Sei­te sind. Ver­mei­den Sie aber (aus dem Wunsch zu trös­ten her­aus), vor­schnel­le und nicht ein­halt­ba­re Ver­spre­chun­gen zu machen (z.B. Schwei­ge­pflicht). Spre­chen Sie dar­über, dass Sie wis­sen, dass Kin­der und Jugend­li­che miss­braucht wer­den. Erklä­ren Sie deut­lich, dass sexu­el­le Über­grif­fe ver­bo­ten und falsch sind. Die Ver­ant­wor­tung dabei liegt immer beim/bei der Täter*in, das Kind trifft kei­ner­lei Mitschuld.

Schil­de­run­gen ernst nehmen
Selbst wenn sich das Kind wider­spricht oder Aus­sa­gen zurück­nimmt – neh­men Sie es ernst. Hören Sie auf­merk­sam zu, auch wenn Sie mög­li­cher­wei­se Zwei­fel haben, ob die Tat so statt­ge­fun­den hat. Es kommt öfters vor, dass Betrof­fe­ne im Vor­feld tes­ten, wie das Gegen­über auf Berich­te über (sexu­el­le) Gewalt reagiert, bevor sie über ihre eige­nen Erleb­nis­se berich­ten. Fra­gen Sie nicht detail­liert nach dem Tathergang.

Wei­te­re Schrit­te und Perspektiven
Über­le­gen Sie gemein­sam mit dem/der Betrof­fe­nen, wel­che nächs­ten Schrit­te unter­nom­men wer­den soll­ten. Han­deln Sie dabei nicht gegen den Wil­len des Kin­des, aber machen Sie Vor­schlä­ge und geben Sie Anre­gun­gen. Die tat­säch­li­che Auf­de­ckungs­ar­beit über­las­sen Sie Fachpersonen.

Ver­net­zen
Neh­men Sie pro­fes­sio­nel­le Hil­fe in Anspruch. Mit Fach­leu­ten an Ihrer Sei­te kön­nen gemein­sam wei­te­re Vor­ge­hens­wei­sen in Form einer Hel­fer­kon­fe­renz geplant werden.

Kei­ne vor­schnel­le Verdachtsäußerung
Eine Infor­ma­ti­on der Bezugs­per­so­nen soll­te sorg­fäl­tig mit Fach­leu­ten vor­be­rei­tet sein. Glei­ches gilt für eine Anzei­ge. Vor allem, wenn das Kind jeman­den aus dem fami­liä­ren Umfeld als Täter*in nennt, ist es abso­lut not­wen­dig, sich fach­lich beglei­ten zu las­sen. Eine ver­früh­te Mit­tei­lung den Eltern gegen­über kann ein Warn­hin­weis für den/die Täter*in sein, was zur Fol­ge haben kann, dass der Kin­der­schutz ver­hin­dert wird.

Der voll­stän­di­ge Arti­kel ist im „Basis­wis­sen Sexu­al­päd­ago­gik – Ein­bli­cke in die beruf­li­chen Hand­lungs­fel­der der Sexu­al­päd­ago­gik“ (2018) nachzulesen.



AUTORIN

Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bil­dung. (2016). Sexu­el­le Gewalt. Leit­fa­den für Päd­ago­gin­nen und Päd­ago­gen – Recht­li­che Situation.

Dirks, T., Groh-Mers, T., Hum­mert, M., Kruck-Homann, M., Schmidt, R.-B., Sie­lert, U., … Wan­zeck-Sie­lert, C. (2012). Sexu­al­päd­ago­gik in beruf­li­chen Hand­lungs­fel­dern. (R.-B. Schmidt & U. Sie­lert, Hrsg.) (1. Aufl.). Köln: Bil­dungs­ver­lag EINS.

Ver­ein Selbst­laut (Hrsg.). (2014). Hand­lung Spiel & Räu­me. Leit­fa­den für Päd­ago­gin­nen und Päd­ago­gen zum prä­ven­ti­ven Han­deln gegen sexu­el­le Gewalt an Kin­dern und Jugend­li­chen. Abge­ru­fen von http://selbstlaut.org/wp-content/uploads/2016/11/SL_handlung_spiel_raeume_2014.pdf

Wölfl, H., & Culen, C. (2014). Sexu­el­le Gewalt an Kin­dern und Jugend­li­chen. Vor­beu­gen – Erken­nen – Hel­fen. (Fach­stel­le für Gewalt­prä­ven­ti­on, Hrsg.). Abge­ru­fen von https://www.fachstelle.at/wp-content/uploads/woocommerce_uploads/2017/09/fgp_Folder_sexuelle_gewalt_screen2.pdf

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