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Der Genuss von Alko­hol ist in Öster­reich gesell­schaft­lich weit akzep­tiert und gilt als fes­ter Bestand­teil unse­rer Kul­tur: Es gibt kaum einen Anlass in unse­rem sozia­len Leben, sei es im Freun­des­kreis, in der Fami­lie oder unter Kolleg*innen, bei dem man nicht ger­ne mit einem Gläs­chen Sekt anstößt oder sich bei einem guten Essen zupros­tet. Grund­sätz­lich stellt das kein Pro­blem dar, solan­ge jede Per­son die Kon­trol­le über ihren eige­nen Alko­hol­kon­sum behält und schäd­li­che Kon­sum­mus­ter ver­mei­det1. Es gibt jedoch Situa­tio­nen bzw. Lebens­la­gen, in denen abso­lut kein Alko­hol getrun­ken wer­den soll­te, so z.B. wäh­rend einer Schwan­ger­schaft, bei der Arbeit oder im Stra­ßen­ver­kehr. Die­ser voll­stän­di­ge Ver­zicht auf Alko­hol­kon­sum nennt sich Punkt­nüch­tern­heit2 und wird im Stra­ßen­ver­kehr schon lan­ge unter dem Mot­to „Don’t drink and dri­ve“ beworben.

Wes­halb ist Punkt­nüch­tern­heit im Stra­ßen­ver­kehr so wichtig?

Die gesetz­li­che Gren­ze, bis zu der Führerscheinbesitzer*innen (aus­ge­nom­men Fahranfänger*innen) in Öster­reich legal am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men dür­fen, liegt bei einer Blut­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on (BAK) von 0,5‰. In zahl­rei­chen wis­sen­schaft­li­chen Stu­di­en wur­de jedoch nach­ge­wie­sen, dass es bereits ab einer deut­lich gerin­ge­ren BAK zu Ein­schrän­kun­gen für das Auto­fah­ren wich­ti­ger Fähig­kei­ten kom­men kann3: So kann bei­spiels­wei­se die Fähig­keit zur Auf­merk­sam­keits­tei­lung, die es uns ermög­licht, meh­re­re Auf­ga­ben zeit­gleich zu bear­bei­ten, schon ab einer BAK von 0,1‰ und dar­un­ter beein­träch­tigt sein. Auf­merk­sam­keits­tei­lung wird beim Auto­fah­ren z.B. benö­tigt, um die Spur hal­ten zu kön­nen, wäh­rend man gleich­zei­tig auf ande­re Ver­kehrs­teil­neh­men­de ach­tet. Gerin­ger Alko­hol­kon­sum kann zudem zu einer ver­rin­ger­ten Wach­sam­keit bei gleich­zei­tig grö­ße­rer Schläf­rig­keit füh­ren, was mit einem erhöh­ten Unfall­ri­si­ko in Ver­bin­dung gebracht wird. Auch visu­el­le Funk­tio­nen wie z.B. die Tie­fen­wahr­neh­mung oder die Kon­trast­emp­find­lich­keit las­sen bereits bei gerin­ger BAK nach. In wei­te­rer Fol­ge beein­flusst Alko­hol auch die Reak­ti­ons­fä­hig­keit, die Seh­schär­fe und diver­se moto­ri­sche Funk­tio­nen nega­tiv. Kurz­um: Es gibt kei­ne kogni­ti­ven oder moto­ri­schen Fähig­kei­ten, die nicht durch Alko­hol beein­träch­tigt wer­den und die­se Beein­träch­ti­gun­gen begin­nen häu­fig schon ab einer BAK, die deut­lich unter der fest­ge­leg­ten gesetz­li­chen Gren­ze von 0,5‰ liegt.

Die Fol­gen von Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss kön­nen weit­rei­chend sein: 2018 gab es 2.291 Unfäl­le mit Per­so­nen­scha­den, die mit Alko­hol­kon­sum in Ver­bin­dung gebracht wur­den (6,2% der Gesamt­zahl) und 33 Alko­hol­to­te (8,1% der Gesamt-Todes­op­fer)4. Die recht­li­chen Kon­se­quen­zen von Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss rei­chen von Nach­schu­lun­gen und Geld­stra­fen über Vor­mer­kun­gen im Füh­rer­schein­re­gis­ter bis hin zu 6‑monatigem Füh­rer­schein­ent­zug samt ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­scher und amts­ärzt­li­cher Unter­su­chung. Übri­gens kön­nen auch Per­so­nen, die beim Rad­fah­ren oder zu Fuß gegen die Alko­hol­be­stim­mung ver­sto­ßen, wegen man­geln­der Ver­kehrs­zu­ver­läs­sig­keit von recht­li­chen Kon­se­quen­zen betrof­fen sein oder sogar vom Erwerb eines Füh­rer­scheins aus­ge­schlos­sen wer­den, falls sie zum Zeit­punkt der Über­tre­tung noch kei­nen besa­ßen5.

Das „Pro­blem“ der gesell­schaft­li­chen Akzeptanz

Wie schon erwähnt, ist der Genuss von Alko­hol in Öster­reich weit akzep­tiert. In man­chen Situa­tio­nen kann man sogar regel­recht in eine Außen­sei­ter­rol­le gedrängt wer­den, wenn man kei­nen Alko­hol trinkt. Das bewirkt, dass Alko­hol­kon­sum als sozia­le Norm ange­se­hen wird, von der man nicht abwei­chen möch­te, um kei­ne nega­ti­ven sozia­len oder emo­tio­na­len Kon­se­quen­zen erfah­ren zu müs­sen. Den stärks­ten Ein­fluss hat hier­bei die wahr­ge­nom­me­ne Norm im Freun­des­kreis: Je mehr man denkt, dass die eige­nen Freun­de Alko­hol im Stra­ßen­ver­kehr tole­rie­ren, des­to eher ist man dazu ver­lei­tet, auf Punkt­nüch­tern­heit zu ver­zich­ten6.

Um Ihnen dabei zu hel­fen, stand­fest zu blei­ben und auf Alko­hol im Stra­ßen­ver­kehr zu ver­zich­ten, gibt es hier ein paar Tipps7, wie Sie mit sozia­lem Druck umge­hen können:

  • Spre­chen Sie mit Ihren Freun­den: Die Akzep­tanz von risi­ko­rei­chem Fahr­ver­hal­ten im Freun­des­kreis wird häu­fig überschätzt!
  • Leh­nen Sie Trin­kauf­for­de­run­gen mit einem ent­schie­de­nen und kla­ren „Nein“ ab und fra­gen Sie nach alko­hol­frei­en Alternativen!
  • Hin­ter­fra­gen Sie das Ver­hal­ten von Per­so­nen, die Sie wie­der­holt zum Trin­ken auf­for­dern! War­um ist es ihnen so wich­tig, dass Sie mittrinken?
  • Machen Sie Per­so­nen, die Sie wie­der­holt zum Trin­ken auf­for­dern dar­auf auf­merk­sam, dass Ihnen ihr Ver­hal­ten unan­ge­nehm ist, und bit­ten Sie sie, damit aufzuhören!
  • Ver­las­sen Sie, wenn nötig, die Situa­ti­on! Z.B., indem Sie sich an einen ande­ren Tisch set­zen oder ein Gespräch mit einer ande­ren Per­son beginnen.
  • Punkt­nüch­tern­heit im Stra­ßen­ver­kehr ist etwas Groß­ar­ti­ges – sei­en Sie stolz dar­auf, nichts zu trin­ken, wenn Sie fahren!

Umge­kehrt sind hier noch ein paar Tipps, wie Sie ande­re dabei unter­stüt­zen kön­nen, punkt­nüch­tern zu bleiben:

  • For­dern Sie nie­man­den zum Trin­ken auf! Wenn Sie Gastgeber*in sind oder eine Run­de spen­die­ren möch­ten, bie­ten Sie auch alko­hol­freie Alter­na­ti­ven an.
  • Akzep­tie­ren und respek­tie­ren Sie es, wenn ande­re Per­so­nen nichts trin­ken möch­ten und tei­len Sie ihnen das auch mit! Mit Ihrer Aner­ken­nung kön­nen Sie ande­re in ihrer Punkt­nüch­tern­heit bestärken.
  • Unter­stüt­zen Sie Per­so­nen, die nichts trin­ken möch­ten, gegen­über wie­der­hol­ten Trin­kauf­for­de­run­gen ande­rer Per­so­nen und geben Sie ihnen Rück­halt bei ihrer Entscheidung!

Über Alko­hol reden – Sen­si­bi­li­sie­rung wirkt!

Obwohl es noch immer (zu) vie­le Ver­kehrs­un­fäl­le gibt, die mit Alko­hol in Ver­bin­dung gebracht wer­den kön­nen (sie­he oben), ist erfreu­li­cher­wei­se seit meh­re­ren Jahr­zehn­ten ein deut­li­cher Abwärts­trend zu ver­zeich­nen4. Die Anzahl der Anzei­gen wegen Alko­hol am Steu­er ist in den letz­ten Jah­ren gesun­ken und das trotz erheb­lich mehr Kon­trol­len, was dar­auf hin­deu­tet, dass Ver­kehrs­teil­neh­men­de in Bezug auf das The­ma Alko­hol deut­lich sen­si­bi­li­siert sind und sich das Mot­to „Don’t drink and dri­ve“ zu Her­zen neh­men8.

Um die­sen erfreu­li­chen Trend zu för­dern, möch­ten wir auch wei­ter­hin über Alko­hol spre­chen und die Wich­tig­keit eines ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgangs mit dem eige­nen Alko­hol­kon­sum her­vor­he­ben! Bei der Öster­rei­chi­schen Dia­log­wo­che Alko­hol wer­den in ver­schie­de­nen Ver­an­stal­tun­gen und Aktio­nen im online-For­mat das The­ma Alko­hol und sei­ne Aus­wir­kun­gen offen dis­ku­tiert. Sehen Sie auf die Web­site für nähe­re Infor­ma­tio­nen zu den Ver­an­stal­tun­gen sowie für mehr Wis­sen rund um das The­ma Alkohol!


AUTORIN

  1. Mecht­che­ria­kov S, Brun­ner L, Uhl A. Alko­hol “Zwi­schen Genuss und Gefahr.” Band 8. Med­Me­dia Ver­lags Ges.m.b.H.; 2018.
  2. ARGE Sucht­vor­beu­gung. 20 Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zur För­de­rung eines ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgangs mit Alko­hol in Öster­reich. Published online 2016. Acces­sed April 22, 2021.
  3. Shi­nar D. Traf­fic Safe­ty and Human Beha­vi­or: Second Edi­ti­on. Emer­ald Group Publi­shing; 2017.
  4. Bach­may­er S, Stri­zek J, Hoj­ni M, Uhl A. Hand­buch Alko­hol – Öster­reich. Band 1 Sta­tis­ti­ken und Berech­nungs­grund­la­gen 2019. 7. Auf­la­ge. Gesund­heit Öster­reich GmbH; 2020. Acces­sed Novem­ber 24, 2020.
  5. Uhl A, Bach­may­er S, Schmut­te­rer I, Stri­zek J. Hand­buch Alko­hol – Öster­reich. Band 2 Gesetz­li­che Grund­la­gen 2020. Gesund­heit Öster­reich GmbH; 2020. Acces­sed Novem­ber 24, 2020.
  6. Bau­mann E, Geber S, Klimmt C, Czer­win­ski F, Wirt­schafts­ver­lag N.W. Ver­lag für Neue Wis­sen­schaft. Ein­fluss gleich­alt­ri­ger Bezugs­per­so­nen (Peers) auf das Mobi­li­täts- und Fahr­ver­hal­ten jun­ger Fah­re­rin­nen und Fah­rer.; 2019.
  7. Kör­kel J, Schind­ler C. Sozia­le Situa­tio­nen (I): Ableh­nen von Trin­kauf­for­de­run­gen und Anspre­chen der eige­nen Abhän­gig­keit. In: Kör­kel J, Schind­ler C, eds. Rück­fall­prä­ven­ti­on mit Alko­hol­ab­hän­gi­gen: Das struk­tu­rier­te Trai­nings­pro­gramm S.T.A.R. Sprin­ger; 2003:173–194. doi:10.1007/978–3‑662–09788-5_7
  8. Uhl A, Stri­zek J, Hoj­ni M. Hand­buch Alko­hol – Öster­reich. Band 3: Aus­ge­wähl­te The­men. Gesund­heit Öster­reich GmbH; 2020. Acces­sed Novem­ber 24, 2020.
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