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Wenn aufgrund bestimmter Tatsachen der Verdacht besteht, dass Schüler*innen illegale Substanzen (z.B. Cannabis) in der Schule konsumiert haben, muss die Schulleitung Maßnahmen nach §13 Suchtmittelgesetz einleiten. Dabei gilt der Grundsatz “Helfen statt strafen”, wonach die Schule verpflichtet ist, betroffenen Schüler*innen gezielte Hilfe anzubieten.
Schulleitung
mit Pädagog*innen
Elternabend
Schüler*innen
Unterstützung der Schule bei der Umsetzung von §13 Suchtmittelgesetz:
Direktor*innen, Lehrer*innen, Schulärzt*innen, Schüler*innen und deren Eltern
Kosten:
kostenloses Angebot
Zielgruppe:
Eltern
Pädagog*innen
Schüler*innen
Module:
+ Coaching
+ Konferenz
+ Elternabend
+ Workshop
Dauer:
Coaching der Schulleitung 2 EH
Lehrer*innenfortbildung 4 EH
Elternabend 2 EH
Schüler*innen–Workshops 4 EH
Anlassfall eines Drogenmissbrauchs – aufgrund der daraus resultierenden Verunsicherung konnte durch die rasche, fachlich kompetente Information bzw. den Workshop Klärung geschaffen werden. Strategien zum besseren Umgang mit dem Phänomen wurden vorgestellt.
Das Programm war für unser Schülerinnen und Schüler und deren Eltern sehr wichtig, um Vergangenes aufarbeiten und abschliessen zu können und uns in Bezug auf dieses Thema zu schulen. Wir haben durch den Workshop erfahren, wie Suchtprävention an Schulen aussehen kann und sind motiviert worden, dieses Thema in den Unterricht einzubauen.
Fachstelle für
Suchtprävention NÖ
Linzer Straße 17/1
A-3100 St. Pölten
+43/2742/31 440
+43/2742/31 44019 (Fax)
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